RS Vwgh 1988/6/8 87/13/0170

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Veröffentlicht am 08.06.1988
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §48;

Rechtssatz

Bei Anträgen nach § 48 BAO ist zunächst das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dafür genügt es, daß ein Abgabepflichtiger der Abgabenhoheit mehrerer Staaten unterliegt, also - auch nur theoretisch - die Möglichkeit einer mehrfachen Belastung eines Gegenstandes mit gleichartigen

Steuern besteht. Die tatsächliche Erhebung gleichartiger Steuern ist hingegen nicht Voraussetzung (Hinweis E 20.9.1983, 81/14/0099).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130170.X01

Im RIS seit

08.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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