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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §48;Rechtssatz
Bei Anträgen nach § 48 BAO ist zunächst das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dafür genügt es, daß ein Abgabepflichtiger der Abgabenhoheit mehrerer Staaten unterliegt, also - auch nur theoretisch - die Möglichkeit einer mehrfachen Belastung eines Gegenstandes mit gleichartigen
Steuern besteht. Die tatsächliche Erhebung gleichartiger Steuern ist hingegen nicht Voraussetzung (Hinweis E 20.9.1983, 81/14/0099).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130170.X01Im RIS seit
08.06.1988