Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Hat der kraftfahrtechnische Sachverständige sich in seinen unter akustischen Gesichtspunkten vorgetragenen Ausführungen auf die Hörbarkeit von Kollisionsgeräuschen im Innenraum des Jeep bezogen und in diesem Zusammenhang von der (bloßen) Möglichkeit einer Geräuschüberdeckung durch das Motorgeräusch gesprochen, so liegt darin kein Umstand, demzufolge die Ausführungen eines Zeugen über den von ihm wahrgenommenen Unfall mit dem Gutachten in Widerspruch stünden und von der Behörde nicht als Grundlage ihrer Sachverhaltsfeststellungen herangezogen werden dürften.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweismittel Zeugenbeweis MeldepflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030187.X01Im RIS seit
28.12.2005