RS Vwgh 1988/6/9 87/08/0242

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Veröffentlicht am 09.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Auch das Wiedereinsetzungsbegehren eines Sozialversicherungsträgers ist nach den von der Judikatur zu § 71 Abs 1 lit a AVG 1950 entwickelten Grundsätzen zu prüfen. Demgemäss ist das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist abgesteckt wurde. Späteres, außerhalb dieses Rahmens liegendes Vorbringen darf die Behörde wegen Beeinträchtigung der Rechte anderer Parteien des vorliegenden Mehrparteienverfahrens nicht berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080242.X10

Im RIS seit

09.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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