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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/16/0073 B 12. April 1984 RS 1Stammrechtssatz
Eine Gemeinde muß in gleicher Weise wie etwa eine Rechtsanwaltskanzlei Mindesterfordernisse einer sorgfältigen Organisation erfüllen (Fehlstempelung, Einlaufstelle übernahm Post und legte sie ungeöffnet dem Bürgermeister vor, Stempelung erst nach Rückgabe an Einlaufstelle).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080242.X07Im RIS seit
09.06.1988Zuletzt aktualisiert am
20.11.2014