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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Bei der Prüfung der Frage, ob ein bevollmächtigter Rechtsanwalt die ihm gegenüber seinen Kanzleiangestellten obliegenden Überwachungspflichten erfüllt hat, ist zu beachten, dass er den Aufgaben, die aus dem Bevollmächtigungsvertrag erwachsen, auch insoweit nachkommen muss, als er sich zu ihrer Wahrnehmung seiner Kanzlei als seines Hilfsapparates bedient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080242.X06Im RIS seit
09.06.1988Zuletzt aktualisiert am
20.11.2014