RS Vwgh 1988/6/9 88/08/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.06.1988
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/11/0144 E 11. Juni 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Bevollmächtigter ist eine Person, die mit ihrem Einverständnis vom Arbeitgeber mit der Überwachung der Einhaltung der jeweiligen arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen betraut und von diesem mit den entsprechenden Anordnungsbefugnissen und Entscheidungsbefugnissen zu ihrer Durchsetzung ausgestattet wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080123.X04

Im RIS seit

09.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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