RS Vwgh 1988/6/9 87/08/0242

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Veröffentlicht am 09.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Das Zusammenwirken des Verschuldens verschiedener Personen gereicht der Partei dann zum Nachteil, wenn sich darunter auch die Partei selbst und/oder ihr Vertreter befunden hat (Hinweis auf E vom 29.5.1985, 84/11/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080242.X05

Im RIS seit

09.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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