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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §28 Abs1;Rechtssatz
Es ist Sache des Bf zur Erbringung des Entlastungsbeweises iSd § 5 Abs 1 VStG, die entsprechenden, durch die Vernehmung des Zeugen zu erweisenden konkreten Behauptungen aufzustellen.
Schlagworte
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzAndere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht ArbeiterschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988080123.X02Im RIS seit
09.06.1988Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009