RS Vwgh 1988/6/9 88/08/0123

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Veröffentlicht am 09.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Es ist Sache des Bf zur Erbringung des Entlastungsbeweises iSd § 5 Abs 1 VStG, die entsprechenden, durch die Vernehmung des Zeugen zu erweisenden konkreten Behauptungen aufzustellen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht ArbeiterschutzAndere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988080123.X02

Im RIS seit

09.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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