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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs7;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass aus der durch die 8. StVO-Novelle geschaffenen Regelung des § 94 d Z 15 a StVO nicht abgeleitet werden kann, dass der Gesetzgeber damit in Bezug auf die Zuordnung der Angelegenheiten der Kostenvorschreibung iSd § 89 a Abs 7 zu jenen des eigenen Wirkungsbereiches unter den Voraussetzungen des Einleitungssatzes des § 94 StVO eine Änderung einführen wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180079.X02Im RIS seit
11.07.2001