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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Die unterschiedliche Vorgangsweise hinsichtlich des Anspruches auf Nebengebühren für den Fall einer Dienstverhinderung wegen eines Dienstunfalles nach § 15 Abs 5 GehG und die Unterstellung des Beschwerdefalles (hier: Zuerkennung pauschalierter Nebengebühren auf Grund des durch Berufskrankheit bedingten Verbots der Erbringung von Dienstleistungen) unter § 15 Abs 6 GehG widerspricht nicht dem Gleichbehandlungsgebot.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988120089.X03Im RIS seit
28.02.2007