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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §367 Z10;Rechtssatz
Werden mehrere Tatverwirklichungen (hier: nach § 46 Abs 1 und 4 GewO) am gleichen Tag und mit demselben Kraftfahrzeug vorgenommen, so ist die Behörde zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr gehalten, die Uhrzeit in den Spruch aufzunehmen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue AngabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180029.X01Im RIS seit
11.07.2001