RS Vwgh 1988/6/13 88/18/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §367 Z10;
GewO 1973 §46 Abs1;
GewO 1973 §46 Abs4;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Werden mehrere Tatverwirklichungen (hier: nach § 46 Abs 1 und 4 GewO) am gleichen Tag und mit demselben Kraftfahrzeug vorgenommen, so ist die Behörde zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr gehalten, die Uhrzeit in den Spruch aufzunehmen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180029.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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