Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §39 Abs1;Rechtssatz
Das in § 39 Abs 1 WRG enthaltende Verbot der Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse wird nicht insoweit eingeschränkt, als eine solche im Interesse der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke erfolgt. Der Fall des § 39 Abs 3 WRG betrifft vielmehr nicht eine gezielt vorgenommene Änderung der Abflussverhältnisse, sondern eine solche, die durch die ordnungsgemäße Bearbeitung eines landwirtschaftlichen Grundstückes notwendigerweise herbeigeführt wird, also mit einer derartigen Bearbeitung als notwendige Begleiterscheinung verbunden ist und somit, wenn ihr nicht eigens entgegengewirkt wird, unvermeidlicherweise eintritt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070022.X02Im RIS seit
14.11.2006Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013