RS Vwgh 1988/6/14 88/07/0022

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §39 Abs1;
WRG 1959 §39 Abs3;

Rechtssatz

Das in § 39 Abs 1 WRG enthaltende Verbot der Änderung der natürlichen Abflussverhältnisse wird nicht insoweit eingeschränkt, als eine solche im Interesse der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke erfolgt. Der Fall des § 39 Abs 3 WRG betrifft vielmehr nicht eine gezielt vorgenommene Änderung der Abflussverhältnisse, sondern eine solche, die durch die ordnungsgemäße Bearbeitung eines landwirtschaftlichen Grundstückes notwendigerweise herbeigeführt wird, also mit einer derartigen Bearbeitung als notwendige Begleiterscheinung verbunden ist und somit, wenn ihr nicht eigens entgegengewirkt wird, unvermeidlicherweise eintritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070022.X02

Im RIS seit

14.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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