RS Vwgh 1988/6/14 88/04/0002

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

GewerbeO
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs7
GewO 1973 §25 Abs1 Z1

Rechtssatz

Um beurteilen zu können, ob im Einzelfall dem Machthaber des alleinigen Gesellschafters einer juristischen Person ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte dieser juristischen Person zusteht, ist die Kenntnis des Inhalts des zwischen ihnen geschlossenen Bevollmächtigungsvertrages hinsichtlich der dem Machthaber bei Wahrnehmung seiner Vertretungsbefugnis gesetzten Grenzen, also insbesondere inwieweit der Machthaber hiebei an Weisungen des Machtgebers gebunden ist, unerlässlich. Die bloße Kenntnis der allein das Verhältnis gegenüber Dritten bestimmenden, über das Bevollmächtigungsverhältnis ausgestellten Vollmacht reicht hingegen zur Beurteilung dieser Frage nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040002.X01

Im RIS seit

22.09.2020

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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