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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/11/0234 E 3. Mai 1988 RS 1Stammrechtssatz
Eine VwGH-Beschwerde gegen einen auf Abweisung eines Antrages auf befristete Befreiung lautenden Bescheid, die nach Ablauf dieser Frist erhoben wurde, ist nicht wegen mangelnder Rechtsverletzungsmöglichkeit zurückzuweisen, weil der angef. Bescheid bindende Wirkung (res iudicata) für künftige Befreiungsanträge des Bfrs entfalten könnte. (Hinweis auf E 20.10.1987, 87/11/0114)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110248.X02Im RIS seit
20.06.2006