RS Vwgh 1988/6/14 87/14/0014

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 114;

Rechtssatz

Aufwendungen zur Erzielung nicht steuerbarer Einnahmen bilden keine Werbungskosten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140014.X02

Im RIS seit

14.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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