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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46;Rechtssatz
Die Aussage zweier Zeugen, die gemeinschaftlich vernommen und deren Aussage "als eine" protokolliert worden ist, kommt im Hinblick auf die Bestimmung des § 46 AVG als Beweismittel in Betracht.
Schlagworte
Beweismittel fehlerhafte Niederschrift Grundsatz der Unbeschränktheit Beweismittel ZeugenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040060.X04Im RIS seit
01.02.2006Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008