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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Das subjektive Ertragsstreben des Steuerpflichtigen schlägt nicht durch, wenn seinem wirtschaftlichen Engagement objektiv die Eignung fehlt, auf Dauer gesehen - wenn auch nur bescheidene - Einnahmenüberschüsse zu erzielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140112.X01Im RIS seit
14.06.1988