RS Vwgh 1988/6/14 87/14/0112

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §28;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Das subjektive Ertragsstreben des Steuerpflichtigen schlägt nicht durch, wenn seinem wirtschaftlichen Engagement objektiv die Eignung fehlt, auf Dauer gesehen - wenn auch nur bescheidene - Einnahmenüberschüsse zu erzielen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140112.X01

Im RIS seit

14.06.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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