RS Vwgh 1988/6/14 88/04/0039

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §347 Abs1;
GewO 1973 §7;

Rechtssatz

Bloße Zweifel an der Ausübung des angemeldeten Gewerbes in der Form eines Industriebetriebes sind im Anwendungsbereich des § 347 Abs 1 GewO 1973 nicht als ausreichend anzusehen (erg. "offenkundigkeit") (hier: Oberflächenbearbeitung in Form eines Industriebetriebes).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040039.X02

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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