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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
MEG 1950 §63 Abs1;Rechtssatz
Durch die bloße Zitierung des § 63 Abs 1 MEG als der verletzten Verwaltungsvorschrift iSd § 44 a lit b VStG 1950 wird der angefochtene Bescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet, da durch diese Blankettstrafnorm lediglich der Verstoß gegen die Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes ergangenen Verordnungen, Entscheidungen oder Verfügungen als Verwaltungsübertretung erklärt wird.
Schlagworte
Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten VerwaltungsvorschriftVerwaltungsvorschrift BlankettstrafnormEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040185.X01Im RIS seit
22.02.2006Zuletzt aktualisiert am
02.07.2014