RS Vwgh 1988/6/14 87/04/0185

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
95/02 Maßrecht Eichrecht

Norm

MEG 1950 §63 Abs1;
VStG §44a litb;
VStG §44a Z2;

Rechtssatz

Durch die bloße Zitierung des § 63 Abs 1 MEG als der verletzten Verwaltungsvorschrift iSd § 44 a lit b VStG 1950 wird der angefochtene Bescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet, da durch diese Blankettstrafnorm lediglich der Verstoß gegen die Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes ergangenen Verordnungen, Entscheidungen oder Verfügungen als Verwaltungsübertretung erklärt wird.

Schlagworte

Mängel im Spruch unvollständige Angabe der verletzten VerwaltungsvorschriftVerwaltungsvorschrift Blankettstrafnorm

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040185.X01

Im RIS seit

22.02.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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