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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Längere Aufenthalte des Abgabepflichtigen am selben Ort ermöglichen es ihm jedenfalls, sich dort über die Verpflegungsmöglichkeiten zu informieren und so jenen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden, der allein die Annahme von Werbungskosten statt nicht abzugsfähiger (üblicher) Verpflegungsaufwendungen der privaten Lebensführung rechtfertigt (Hinweis E 17.6.1981, 2966/79, VwSlg 5602 F/1981).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140125.X02Im RIS seit
14.06.1988