RS Vwgh 1988/6/14 86/04/0088

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Veröffentlicht am 14.06.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §199;
GewO 1973 §376 Z4;
Mindestvorschriften für Gastgewerbebetriebe;

Rechtssatz

Bei der Anwendung der Verordnung des BM für Handel, Gewerbe und Industrie vom 20.3.1981, BGBl Nr 176, über Mindestvorschriften für die Einrichtung, Ausstattung und Betriebsführung von Gastgewerbebetrieben ist nicht auf das Vorliegen einer Gastgewerbekonzession, sondern auf das tatsächliche Vorliegen eines Gastgewerbebetriebes abzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986040088.X02

Im RIS seit

06.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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