RS Vwgh 1988/6/15 88/01/0056

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Eine bloße Änderung in der interpretativen Beurteilung eines Rechtsbegriffes oder einer Rechtsnorm bei unverändertem Normenbestand berechtigt für sich allein nicht zu einem Eingriff in die Rechtskraft eines individuellen Verwaltungsaktes (Hinweis E 27.3.1979, 1239/78; hier: der Antragsteller behauptete in der Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens hinsichtlich § 3 FrPolG durch den VfGH und in der Berufung des Antragstellers gegen den Widerruf der Beschäftigungsbewilligung sei eine rechtlich bedeutsame Änderung gelegen).

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010056.X03

Im RIS seit

19.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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