Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Eine bloße Änderung in der interpretativen Beurteilung eines Rechtsbegriffes oder einer Rechtsnorm bei unverändertem Normenbestand berechtigt für sich allein nicht zu einem Eingriff in die Rechtskraft eines individuellen Verwaltungsaktes (Hinweis E 27.3.1979, 1239/78; hier: der Antragsteller behauptete in der Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens hinsichtlich § 3 FrPolG durch den VfGH und in der Berufung des Antragstellers gegen den Widerruf der Beschäftigungsbewilligung sei eine rechtlich bedeutsame Änderung gelegen).
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010056.X03Im RIS seit
19.04.2005Zuletzt aktualisiert am
04.08.2014