RS Vwgh 1988/6/15 86/01/0191

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft
49/01 Flüchtlinge

Norm

FlKonv Art17 Z1;
FlKonv Art34;
StbG 1985 §10 Abs3;
StbG 1985 §11;

Rechtssatz

Ist der Staatsbürgerschaftswerber in keinem Mangelberuf tätig (hier: Taxilenker), so liegt keine rechtswidrige Vorgansweise der Behörde vor, wenn sie von dem ihr in § 10 Abs 3 StbG eingeräumten Ermessen zum Nachteil des Staatsbürgerschaftswerbers Gebrauch gemacht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986010191.X02

Im RIS seit

19.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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