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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Es ist wohl richtig, daß abzugsfähige Vorsteuern auch im Schätzungsweg ermittelt werden können; Voraussetzung ist aber auch in diesem Fall, daß gem § 12 Abs 1 UStG 1972 als erwiesen angenommen werden kann, daß dem Unternehmer entsprechende Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden. Da der Bf
dies ausdrücklich verneint hat, stand ihm ein Vorsteuerabzug nicht zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984130279.X01Im RIS seit
15.06.1988Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010