RS Vwgh 1988/6/15 84/13/0279

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Mit jeder Schätzung muß eine gewisse Unsicherheit hingenommen werden. Diese wird umso größer sein, je geringer die Anhaltspunkte sind, von denen aus schlüssige Folgerungen gezogen werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984130279.X04

Im RIS seit

15.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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