RS Vwgh 1988/6/15 87/13/0052

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
EStG 1972 §16 Abs1;

Rechtssatz

Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht und nicht der allgemeinbildenden Literatur zuzuordnen ist, sind als Werbungskoten absetzbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130052.X05

Im RIS seit

15.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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