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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z7;Rechtssatz
Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht und nicht der allgemeinbildenden Literatur zuzuordnen ist, sind als Werbungskoten absetzbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130052.X05Im RIS seit
15.06.1988Zuletzt aktualisiert am
21.07.2016