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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen zur Bewirtung von Geschäftsfreunden sind ohne Rücksicht auf die Gründe, die den Steuerpflichtigen veranlassen, einen solchen Aufwand zu tragen, zur Gänze nicht abzugsfähig (Hinweis auf E 23.5.1984,83/13/0046).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130052.X03Im RIS seit
15.06.1988Zuletzt aktualisiert am
21.07.2016