RS Vwgh 1988/6/15 87/13/0052

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Aufwendungen zur Bewirtung von Geschäftsfreunden sind ohne Rücksicht auf die Gründe, die den Steuerpflichtigen veranlassen, einen solchen Aufwand zu tragen, zur Gänze nicht abzugsfähig (Hinweis auf E 23.5.1984,83/13/0046).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130052.X03

Im RIS seit

15.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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