RS Vwgh 1988/6/15 87/13/0052

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0035 E 22. Jänner 1985 VwSlg 5951 F/1985 RS 5

Stammrechtssatz

Unter Repräsentationsaufwendungen sind alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt bzw im Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften bewirkenden Einnahmen anfielen, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, also dazu dienen, zu "repräsentieren".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130052.X01

Im RIS seit

15.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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