Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Es liegt im Wesen der Ermittlung von Durchschnittswerten, daß dabei auch erheblich voneinander abweichende Werte berücksichtigt werden. Solange die Einbeziehung atypischer Werte in eine Durchschnittswertermittlung nicht zu unrealistischen Ergebnissen führt, kann eine auf
Durchschnittswerten aufbauende Schätzung nicht als rechtswidrig angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984130279.X02Im RIS seit
15.06.1988Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010