RS Vwgh 1988/6/15 84/13/0279

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Veröffentlicht am 15.06.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Rechtssatz

Es liegt im Wesen der Ermittlung von Durchschnittswerten, daß dabei auch erheblich voneinander abweichende Werte berücksichtigt werden. Solange die Einbeziehung atypischer Werte in eine Durchschnittswertermittlung nicht zu unrealistischen Ergebnissen führt, kann eine auf

Durchschnittswerten aufbauende Schätzung nicht als rechtswidrig angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984130279.X02

Im RIS seit

15.06.1988

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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