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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei Vorliegen einer großen Zahl von auch zum Teil schwer wiegender Verwaltungsübertretungen gegen Vorschriften zur Sicherung des Straßenverkehrs vermag der VwGH keine Rechtswidrigkeit darin zu erblicken, dass die Behörde vor Erlassung des Aufenthaltsverbotes die vom Fremden beantragte Vernehmung des Arbeitgebers unterlassen hat und auf das Vorliegen einer Arbeiterlaubnis nicht näher eingegangen ist.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages SachverhaltsermittlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987010350.X04Im RIS seit
21.06.2005