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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §186 Abs1;Rechtssatz
Die Geltendmachung von Grundsteuerbefreiungsgründen bewirkt nicht schlechthin, daß die Feststellung des Einheitswertes zu unterbleiben hat. Ob die geltend gemachten Befreiungsgründe von der Grundsteuer vorliegen oder nicht, ist nämlich erst bei der Festsetzung des Grundsteuermeßbetrages oder der Veranlagung zur Grundsteuer zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986150122.X01Im RIS seit
14.01.2002