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Baurecht - WienNorm
AVG §8Beachte
Rechtssatz
Der Nachbar ist berechtigt im Baubewilligungsverfahren Einwendungen gegen die vorher erfolgte Bauplatzschaffung vorzubringen, da ihn doch im Abteilungsverfahren selbst gem § 134 Abs 2 Wr BauO regelmäßig keine Parteistellung zukommt (Hinweis auf E vom 26.2.1985, 85/05/0011).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987050087.X02Im RIS seit
15.10.2020Zuletzt aktualisiert am
15.10.2020