Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/11/0025 E 12. Februar 1986 RS 2Stammrechtssatz
Ein Verstoß gegen § 45 Abs 3 AVG 1950 liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn ein von der Behörde verwertetes Beweismittel, dessen Gehalt der Partei von der Behörde nicht zur Kenntnis gebracht wurde, von der Partei selbst stammt. Die Würdigung der Beweismittel und die darauf gestützte rechtliche Schlussfolgerung muss der Partei nicht vor der Bescheiderlassung zur Kenntnis gebracht werden (Hinweis E 5.4.1973, 1862/72).
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche Würdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110098.X08Im RIS seit
30.05.2006