Index
36 WirtschaftstreuhänderNorm
WTBO §33;Rechtssatz
Die Mitarbeit der Ehegattin oder die Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter vermögen die während der Ableistung des Zivildienstes fehlende besonders qualifizierte Tätigkeit des Bf Steuerberaters nicht auszugleichen, weil sei durch die Tätigkeit von Mitarbeitern, die nicht die Berufsbefugnis nach § 33 WTBO aufweisen, nicht ersetzt werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110017.X05Im RIS seit
13.03.2007