RS Vwgh 1988/6/21 88/11/0017

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

36 Wirtschaftstreuhänder
44 Zivildienst

Norm

WTBO §33;
ZDG 1986 §13 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Mitarbeit der Ehegattin oder die Beschäftigung zusätzlicher Mitarbeiter vermögen die während der Ableistung des Zivildienstes fehlende besonders qualifizierte Tätigkeit des Bf Steuerberaters nicht auszugleichen, weil sei durch die Tätigkeit von Mitarbeitern, die nicht die Berufsbefugnis nach § 33 WTBO aufweisen, nicht ersetzt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110017.X05

Im RIS seit

13.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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