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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/07/0027 Vorgeschichte:86/07/0288 E 28. April 1987;Rechtssatz
Sind die einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren für eine Mülldeponie (hier: Erweiterungsprojekt) beigezogenen technischen Amtssachverständigen der Ansicht, das Vorhaben sei geeignet, das Eindringen von Müllsickerwässern in den Untergrund und somit den Eintritt einer Gewässerverunreinigung zu verhindern, so kann in der Unterlassung der an sich in § 108 Abs 6 WRG 1959 vorgesehnen Beiziehung eines Amtssachverständigen für Hygiene kein wesentlicher Verfahrensmangel erblickt werden, weil in wasserrechtlicher Hinsicht relevante Fragen der Hygiene nicht zu beurteilen sind.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungSachverständiger TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070026.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013