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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1 lita;Rechtssatz
Zusätzlich lässt die bei einem Sittlichkeitsdelikt ausgeübte Gewalttätigkeit des Lenkers auf eine Sinnesart schließen, auf Grund derer eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr zu befürchten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110038.X05Im RIS seit
31.01.2007