RS Vwgh 1988/6/21 88/11/0038

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1 lita;
KFG 1967 §66 Abs1 litb;

Rechtssatz

Zusätzlich lässt die bei einem Sittlichkeitsdelikt ausgeübte Gewalttätigkeit des Lenkers auf eine Sinnesart schließen, auf Grund derer eine Gefährdung der Verkehrssicherheit durch rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr zu befürchten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110038.X05

Im RIS seit

31.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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