RS Vwgh 1988/6/21 88/07/0026

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Veröffentlicht am 21.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §52;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/07/0027 Vorgeschichte:86/07/0288 E 28. April 1987;

Rechtssatz

Die Beiziehung eines Sachverständigen für Hygiene zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren für die erste Ausbaustufe einer Mülldeponie kann für die Frage, ob dem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren für die vorgesehene Erweiterung dieser Mülldeponie ein solcher Sachverständiger beizuziehen ist, kein Präjudiz bilden.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der BeiziehungSachverständiger Techniker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070026.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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