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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/07/0027 Vorgeschichte:86/07/0288 E 28. April 1987;Rechtssatz
Die Beiziehung eines Sachverständigen für Hygiene zum wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren für die erste Ausbaustufe einer Mülldeponie kann für die Frage, ob dem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren für die vorgesehene Erweiterung dieser Mülldeponie ein solcher Sachverständiger beizuziehen ist, kein Präjudiz bilden.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungSachverständiger TechnikerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988070026.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013