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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
KflG 1952 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1235/78 E 29. Jänner 1980 RS 3Stammrechtssatz
Der Umstand, daß ein Bewerber seinen Konzessionsantrag zeitlich früher als der andere gestellt hat, verpflichtet die Behörde nicht, die Konzession an den ersteren Bewerber zu verleihen, zumal das KflG eine derartige Priorität nicht vorsieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030257.X03Im RIS seit
11.07.2001