RS Vwgh 1988/6/22 87/03/0257

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1988
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1235/78 E 29. Jänner 1980 RS 3

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß ein Bewerber seinen Konzessionsantrag zeitlich früher als der andere gestellt hat, verpflichtet die Behörde nicht, die Konzession an den ersteren Bewerber zu verleihen, zumal das KflG eine derartige Priorität nicht vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030257.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten