RS Vwgh 1988/6/23 88/06/0049

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Veröffentlicht am 23.06.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §14;
AVG §37;
AVG §42;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/05/0036 E 4. November 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Hat ein Bfr in der Berufung behauptet, eine bestimmte, nicht protokollierte Einwendung erhoben zu haben, ist über die Richtigkeit dieser Behauptung ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988060049.X03

Im RIS seit

13.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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