Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/05/0036 E 4. November 1986 RS 2Stammrechtssatz
Hat ein Bfr in der Berufung behauptet, eine bestimmte, nicht protokollierte Einwendung erhoben zu haben, ist über die Richtigkeit dieser Behauptung ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988060049.X03Im RIS seit
13.11.2006Zuletzt aktualisiert am
25.08.2010