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23/01 KonkursordnungNorm
IESG §1 Abs1 Z3;Rechtssatz
Waren im Zeitpunkt des Antrages auf Insolvenz-Ausfallgeld die geltend gemachten Ansprüche nicht verjährt, so schadet es dem Antragsteller nicht, wenn in einem, Jahre später gefällten, Urteil des Arbeitsgerichtes ausgesprochen wird, dass die Ansprüche nunmehr aus dem Grund verjährt seien, weil die Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber, hinsichtlich dessen ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden war, nicht gehörig fortgesetzt worden sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110120.X01Im RIS seit
31.05.2006