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L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
BAO §235 impl;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1989, 148;Rechtssatz
Ein Verzicht auf einen im Gesetz begründeten Abgabenanspruch kann nur in Anwendung der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Rechtsinstitute erfolgen. Eine als "einmalig" bezeichnete Kanalanschlußgebührenvorschreibung kann nicht als ein gegenüber einer späteren Änderung der Sachlage und Rechtslage bestandkräftiger "Verzicht" auf Nachtragsabgabenvorschreibungen - etwa in Anwendung der Abgabenabschreibung (künftiger) Abgabenansprüche iSd §§ 182 ff LAO Bgld - angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987170234.X01Im RIS seit
24.06.1988