RS Vwgh 1988/6/24 85/17/0050

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Veröffentlicht am 24.06.1988
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Index

L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201 impl;
BAO §239 impl;
LAO Tir 1963 §153 Abs2 idF 1981/002;
LAO Tir 1984 §153 Abs1 idF 1981/002;
LAO Tir 1984 §186 Abs1 idF 1981/002;

Rechtssatz

Liegt bereits ein Bescheid über die Festsetzung vor, ist im Falle eines Rückzahlungsantrages darüber zu erkennen, ob auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen ein rückzahlbares Gutachten besteht. Im Falle der Verneinung ist der Antrag abzuweisen und nicht zurückzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985170050.X04

Im RIS seit

01.02.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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