Index
L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §201 impl;Rechtssatz
Liegt bereits ein Bescheid über die Festsetzung vor, ist im Falle eines Rückzahlungsantrages darüber zu erkennen, ob auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen ein rückzahlbares Gutachten besteht. Im Falle der Verneinung ist der Antrag abzuweisen und nicht zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170050.X04Im RIS seit
01.02.2001Zuletzt aktualisiert am
21.01.2019