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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der Hinweis der belangten Behörde auf die unterschriebenen Wochenberichtblätter zur Frage der tatsächlichen Arbeitszeit des Arbeitsnehmers ist nicht geeignet, die Abstandnahme von dem Beweis durch Auswertung der Tachographenscheiben zu rechtfertigen, weil derartige Erklärungen als Wissenserklärungen zu qualifizieren sind, die durch andere Beweise widerlegt werden können. Solche Wissenserklärungen können aber durch andere Beweise widerlegt werden, weshalb die unterschriebenen Wochenberichtsblätter die vom Bf beantragte Beweisaufnahme durch Auswertung der Tachographenscheiben nicht entbehrlich machen.
Schlagworte
Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Grundsatz der GleichwertigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110120.X02Im RIS seit
31.05.2006