RS Vwgh 1988/6/27 86/12/0169

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Veröffentlicht am 27.06.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDGNov 1983/659 Art2 Abs2;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Gegen die in Art II Abs 2 BGBl 1983/659, vorgesehene "Etappenlösung" bestehen aus der Sicht des Beschwerdefalles beim VwGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf VfGH B 6.6.1986, B 361/85). Es ist nicht unsachlich, wenn im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten die Auswirkungen einer besoldungsrechtlichen Verbesserung auf mehrere Jahre verteilt werden (Hinweis auf VfSlg 6365/1971).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120169.X03

Im RIS seit

19.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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