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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDGNov 1983/659 Art2 Abs2;Rechtssatz
Gegen die in Art II Abs 2 BGBl 1983/659, vorgesehene "Etappenlösung" bestehen aus der Sicht des Beschwerdefalles beim VwGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Hinweis auf VfGH B 6.6.1986, B 361/85). Es ist nicht unsachlich, wenn im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten die Auswirkungen einer besoldungsrechtlichen Verbesserung auf mehrere Jahre verteilt werden (Hinweis auf VfSlg 6365/1971).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986120169.X03Im RIS seit
19.09.2006