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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Rechtssatz
Entscheidet die Abgabenbehörde erster Instanz über eine bei ihr eingebrachte Berufung durch Zurückweisung derselben und wird dieser Bescheid in der Folge durch Berufungsvorentscheidung behoben, so beginnt die Frist des § 27 VwGG für die Entscheidung über die Berufung mit der Erlassung der Berufungsvorentscheidung neu zu laufen.
Schlagworte
Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150154.X01Im RIS seit
23.09.2005