RS Vwgh 1988/6/27 87/15/0154

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Veröffentlicht am 27.06.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §27;

Rechtssatz

Entscheidet die Abgabenbehörde erster Instanz über eine bei ihr eingebrachte Berufung durch Zurückweisung derselben und wird dieser Bescheid in der Folge durch Berufungsvorentscheidung behoben, so beginnt die Frist des § 27 VwGG für die Entscheidung über die Berufung mit der Erlassung der Berufungsvorentscheidung neu zu laufen.

Schlagworte

Binnen 6 Monaten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150154.X01

Im RIS seit

23.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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