Index
DienstrechtNorm
RGV 1955 §20 Abs3Beachte
Rechtssatz
Eine "regelmäßige Dienstverrichtung" liegt sowohl vor, wenn sie von "formelhafter Gesetzmäßigkeit" ist, als auch dann, wenn der Außendienst und nicht der Innendienst die Regel ist (Hinweis auf E 17.10.1974, 0116/74, VwSlg 8677 A/1974).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120129.X02Im RIS seit
09.11.2020Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020