RS Vwgh 1988/6/27 87/12/0129

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Veröffentlicht am 27.06.1988
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Index

Dienstrecht
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §20 Abs3

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
87/12/0130
87/12/0131
87/12/0132
87/12/0133

Rechtssatz

Eine gebührenrechtlich zu beurteilende Dienstverrichtung im Dienstort außerhalb der Dienststelle ist nach § 20 Abs 3 RGV daran zu messen, ob Dienstverrichtungen dieser Art als regelmäßige und in der Natur des Dienstes gelegene Dienstverrichtungen anzusehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120129.X01

Im RIS seit

09.11.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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