Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §24 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0398/74 E 12. September 1974 VwSlg 8659 A/1974 RS 2Stammrechtssatz
Zu den Gestehungskosten gehören nicht nur die mit der Errichtung sondern auch die mit der Erhaltung und dem Betrieb der Wohnungen verbundenen Aufwendungen, weil es das Gesetz ausdrücklich auf die ERWACHSENDEN und nicht nur auf die bereits entstandenen Kosten abstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987120091.X01Im RIS seit
23.06.2006