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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH ist die Beweiswürdigung einer mittels Bescheidbeschwerde belangte Behörde bom VwGH nur in Richtung ihrer Schlüssigkeit (Übereinstimmung mit den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut) sowie darauf überprüfbar, ob das Verfahren, auf Grund dessen die Beweiswürdigung vorgenommen wurde, dem Gesetz entspricht.
Schlagworte
Sachverhalt Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987150041.X01Im RIS seit
01.02.2001