Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z3;Rechtssatz
Zu den Elementen der entsprechenden spruchgemäßen Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat gem § 44 a lit a VStG 1950 in Ausübung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung des § 366 Abs 1 Z 3 GewO 1973 gehört auch die Anführung, in Bezug auf welche "örtlich gebundene Einrichtung" sowie in Ansehung welcher gewerblichen Tätigkeit der inkriminierte Vorwurf erhoben wird.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040047.X05Im RIS seit
03.05.2001